Änderung der Codex-Richtlinie: Kontrollstellen-Wechsel neu geregelt

Die „Codex-Richtlinie zur Definition der ‚Gentechnik-freien Produktion‘ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung“ wird derzeit in einem mehrstufigen Prozess aktualisiert und überarbeitet. Im ersten Schritt wurden klare Regeln für den Fall des Wechsels der Kontrollstelle definiert. Auch die Zuständigkeit für die inhaltliche Weiterentwicklung durch die “Arbeitsgruppe Gentechnikfreie Produktion“ wurde präzisiert. Im nächsten Schritt stehen eine Evaluierung der Umstellungszeiten und eine Möglichkeit zur Anerkennung nicht-österreichischer Standards als gleichwertig an.

Klare Regelungen bei Wechsel der Kontrollstelle festgelegt
Die Vorgangsweise für den Wechsel einer Kontrollstelle wurde in enger Abstimmung zwischen der Arbeitsgruppe Gentechnikfreie Produktion, der IG Kontrollstellen und betroffener Unternehmen klar festgelegt. Bei einem Wechsel gelten ab sofort die folgenden Vorgaben:

  • Einhaltung der Kündigungsfrist laut Zertifizierungsvertrag.
  • Die Vereinbarung einer Aufbrauchsfrist für bestehende Verpackungen ist nur dann möglich, wenn der Wechsel zu einer neuen, zugelassenen und akkreditierten Zertifizierungsstelle erfolgt, ohne Unterbrechung des Kontrollverhältnisses.
  • Eine mögliche Aufbrauchsfrist für bestehendes Verpackungsmaterial wird zwischen der neuen und der vorhergehenden Zertifizierungsstelle abgestimmt.
  • Eine Mindestaufbrauchsfrist für altes Verpackungsmaterial von sechs Monaten ist vorzusehen. Diese Frist kann von der aktuellen Zertifizierungsstelle verlängert werden, sofern mit der bisherigen Zertifizierungsstelle Einvernehmlichkeit im Rahmen der Akkreditierungsvorgaben besteht und keine offenen Maßnahmen oder Sanktionen bestehen.
  • Die neue Zertifizierungsstelle stellt sicher, dass von der vorhergehenden Zertifizierungsstelle festgestellte Nichtkonformitäten übernommen und weiterverfolgt werden. Dies stellt eine Holschuld der neuen Zertifizierungsstelle dar.

Darüber hinaus wurde das Fachgremium zur laufenden Weiterentwicklung der Codex-Richtlinie teilweise neu besetzt und von „Expertengruppe“ auf „Arbeitsgruppe Gentechnikfreie Produktion“ umbenannt.

Die adaptierte Version der Codex-Richtlinie wird vom Gesundheitsministerium demnächst veröffentlicht.

Weitere Änderungen und Entwicklungen geplant
Darüber hinaus stehen weitere Änderungen und Entwicklungen für Herbst 2022 auf dem Programm der „Arbeitsgruppe Gentechnikfreie Produktion“:

  • Die bestehenden Umstellungszeiten für die Fütterung einzelner Tierarten (siehe Pt. 4.3.3 und 4.3.4 der Richtlinie) müssen bis Ende 2022 neu evaluiert werden. Speziell für die Geflügelmast liegen Vorschläge zu einer Angleichung an die Regelung im VLOG-Standard vor.
  • Es ist beabsichtigt, einen Modus zur Anerkennung allenfalls gleichwertiger anderer nationaler „Ohne Gentechnik“-Standards (z.B. EGGentDurchfG / VLOG-Standard aus Deutschland) zu verankern und damit den grenzüberschreitenden Warenaustausch zu erleichtern und die Kennzeichnungsvorschriften für derartige Produkte zu präzisieren.