Gentechnik-Verfahren

ARGE Gentechnik-frei: Kritik an EU-Studie zu neuen Gentechnik-Verfahren

Die EU-Kommission muss bei Neuer Gentechnik deutlich nachbessern! So lautet die Reaktion der ARGE Gentechnik-frei zur Studie der EU-Kommission. Diese räumt den Positionen der Gentechnik-Befürworter breiten Raum ein, sieht aber auch Sicherheit für Konsumenten und Umwelt als Leitprinzip. Sicherheit, Schutz von ‚Ohne Gentechnik‘- bzw. Bio-Produkten sowie Kennzeichnung werden erwähnt, kommen aber in den Schussfolgerungen zu kurz.

Die derzeit geltende EU-Gentechnik-Gesetzgebung ermöglicht schon jetzt eine Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen – nach umfassender Sicherheitsprüfung und Risikobewertung und mit Kennzeichnung der Produkte als Gentechnik. Es gibt also kein Verbot; daher besteht auch keinerlei Änderungsbedarf – wie der Europäische EuGH bereits im Juli 2018 bereits klar feststellte. An dieser sorgfältiger Prüfung und den notwendigen Zulassungsverfahren sollte niemand ernsthaft rütteln. Eine Lockerung oder Deregulierung für Produkte aus der neuen Gentechnik wäre hochproblematisch – denn Doch Konsument*innen Gentechnik-Lebensmittel ungekennzeichnet unterzujubeln, würde einen massiven Vertrauensverlust hervorrufen.

Eine auch nur teilweise Gentechnik-Deregulierung könnte die Abwertung des aktuell europaweit rasch wachsenden Qualitätsstandards „Ohne Gentechnik hergestellt“ bedeuten. Dies stünde auch im Totalwiderspruch zu Green Deal und Farm-to-Fork, die bessere, gesündere und nachhaltigere Lebensmittel und mehr Umwelt- und Naturschutz versprechen. Europaparlament, Mitgliedsstaaten und Zivilgesellschaft müssen der EU-Kommission jetzt klarmachen, dass eine Deregulierung der Gentechnik-Gesetzgebung der falsche Weg für Europa ist. Deswegen fordert ARGE Gentechnik-frei die Bundesregierung zu einem klaren Bekenntnis gegen die Neue Gentechnik auf – so könnte Österreich, wie schon in früheren Jahren, mit einem ganz klaren ‚Nein‘ vorangehen.

Der von der Kommission zitierte fehlende Nachweis bei einigen Produkten aus den Verfahren der neuen Gentechnik kann klarerweise kein Grund sein, diese in der Folge nicht mehr als Gentechnik zu betrachten. Im Gegenteil: Es ist höchste Zeit für die Kommission, mit aller Vehemenz bei den Herstellern von Produkten aus neuer Gentechnik Nachweismethoden einzufordern. Denn: Die Hersteller wollen ihre Produkte patentrechtlich absichern – also ist die Nachweismöglichkeit ganz eindeutig gegeben. Dass Nachweise auch für die Produkte aus den Verfahren der neuen Gentechnik möglich sind, zeigt der von ARGE Gentechnik-frei, VLOG e.V. und anderen Organisationen im September 2020 vorgestellte Test für ‚Gene Editing‘-Cibus-Raps. Es gibt darüber hinaus noch weitere Prüfmöglichkeiten wie lückenlose Dokumentation von Produktions- und Lieferketten.

Eine Gentechnik-Deregulierung würde den europaweit erfolgreichen ‚Ohne Gentechnik‘-Wirtschaftssektor massiv gefährden. Dieser erwirtschaftet allein in Österreich geschätzte 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. In Deutschland steht „Ohne Gentechnik“ mittlerweile für über 12 Milliarden Euro Umsatz im Einzelhandel und über 5 Prozent Marktanteil bei Lebensmitteln.