BfN (Deutsches Bundesamt für Naturschutz): Vergleichbarkeit von NGT1 mit klassischer Züchtung nicht haltbar!

Nach den Plänen der EU-Kommission könnten Neue-Gentechnik-Pflanzen der Kategorie „NGT1“ künftig ohne Risikoprüfung und Kennzeichnung freigesetzt werden, weil sie angeblich ein geringeres Risiko darstellen. Das ist wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen, zeigt eine ganz aktuelle Vorab-Veröffentlichung aus dem Bundesamt für Naturschutz (BfN).

Moderne NGT-Verfahren, gerade in Verbindung mit KI, ermöglichen gezielte Eingriffe in Steuermechanismen, Proteinstrukturen und Netzwerke. Diese Eingriffe sind weder natürlich noch züchtungsnah!  Eine aktuelle wissenschaftliche Analyse des BfN (aktuell im Preprint) von Juliane Mundorf, Samson Simon und Margret Engelhard wirft ein kritisches Licht auf die geplante EU-Deregulierung neuer genomischer Techniken (NGT).

Zentrale Ergebnisse:

  • Die zugrunde liegende Annahme, dass NGT1-Pflanzen „äquivalent“ zu konventionell gezüchteten Pflanzen seien, ist wissenschaftlich nicht haltbar: Die reine Anzahl genetischer Veränderungen sagt nichts über deren ökologisches oder gesundheitliches Risikopotenzial aus.
  • 94 % der aktuell in der Entwicklung befindlichen NGT-Pflanzen würden in Kategorie 1 (NGT1) fallen – und damit ohne verpflichtende Risikoprüfung, Monitoring oder Kennzeichnung zugelassen werden.
  • Beispiele aus der Pipeline zeigen, dass selbst Pflanzen mit neuartigen Insektizid-Eigenschaften in die Kategorie NGT1 fallen könnten.
  • KI-gestützte Gentechnik ermöglicht gezielte Konstruktionen, die formal den NGT1-Kriterien entsprechen, aber völlig neue, in der Natur nicht vorkommende Eigenschaften aufweisen – und damit bislang unbekannte Risiken bergen.

Schlussfolgerung der Autor:innen:

Es braucht verbindliche, fallbezogene Risikoabschätzungen für alle NGT-Pflanzen – unabhängig von ihrer formalen Kategorisierung. Andernfalls entstehen regulatorische Schlupflöcher, die Risiken für Umwelt, Landwirtschaft und Konsument:innen zur Folge haben.

Kommissionsvorschlag wissenschaftlich unausgereift und nicht haltbar

Die Veröffentlichung des BfN zeigt klar, dass der Vorschlag der EU-Kommission nicht wissenschaftlich begründet ist und dringend überarbeitet werden muss. Eine beliebige und unwissenschaftliche Risikoeinordnung von NGT-Pflanzen darf nicht Grundlage des künftigen europäischen Verbraucher:innenschutzes sein! Für alle NGT sollte weiterhin das bewährte EU-Gentechnikrecht gelten, wie der Europäische Gerichtshof in seinem Grundsatzurteil schon 2018 festgestellt hat

Lesen Sie die gesamte Studie: Preprint 2025

Ohne Risikoprüfung, ohne Monitoring und ohne klare Kategorisierung entsteht eine gefährliche Grauzone. Das Vorsorgeprinzip würde de facto ausgehebelt – das zeigt auch die Stellungnahme der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES): (https://www.anses.fr/fr/system/files/BIOT2023AUTO0189.pdf?download=1)

Neue Gentechnik auf dem Prüfstand: Warum neue Gentechniken keine Lösung sind und was wir stattdessen brauchen

Bieten die neuen Gentechniken Lösungsansätze angesichts Klimakrise oder Artenverlust?
Die Biotechbranche jedenfalls propagiert dies lautstark – und fordert dafür eine rasche Lockerung der EU-Gentechnikgesetzgebung.

Zweifel sind angebracht. Tatsächlich entwickelt die Branche vor allem Produkte, die sich gut vermarkten lassen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) hat sich das genauer angesehen und die Versprechen der Biotechbranche einer Prüfung unterzogen:
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/landwirtschaft/Neue-Gentechnik-Pruefstand-BUND-2025.pdf

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National Caner Institut, USA