Heftige Debatten über die zukünftigen Rahmenbedingungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel stehen derzeit ganz hoch auf der Tagesordnung der Europäischen Union. Geht es nach einer Gesetzesvorlage seitens der EU-Kommission, soll die Marktzulassung für den überwiegenden Teil der Produkte aus den Verfahren der Neuen Gentechnik (NGT) – also Crispr/CAS; Talen & Konsorten – vollkommen aus dem bewährten Rahmen des EU-Gentechnik-Rechtes genommen werden. Derartige Produkte würden damit ohne Kennzeichnung, ohne Transparenz und ohne Rückverfolgbarkeit in unsere Lebensmittel kommen.
Allerdings: Die Ablehnung dieser geplanten Deregulierung wächst. Wissenschaftler:innen, Konsumentenschützer:innen, aber auch große Unternehmen sprechen sich immer deutlicher gegen eine Marktzulassung ohne Kennzeichnung und Transparenz aus.
Österreich zählt in dieser Debatte zu den besonders kritischen Mitgliedsstaaten.
Aber: Wie wird sich diese klare Position nach den bevorstehenden Nationalratswahlen entwickeln?
Wir haben nachgefragt
und die fünf großen Nationalrats-Parteien mit den wichtigsten Fragen zur Neuen Gentechnik konfrontiert. Lesen Sie hier nach – die Detail-Antwort der jeweiligen Partei erhalten Sie beim Mouse-over über dem entsprechenden Daumen-Symbol:
JA
NEIN
NICHT eindeutig
1
Sollen alle neuen Gentechnik-Pflanzen und deren Produkte verpflichtend entlang der gesamten Lebensmittelkette vom Saatgut bis zum Endprodukt (Verpackung) als Gentechnik gekennzeichnet werden?
ÖVP
JA, wobei unterschiedliche einzelstaatliche Regelungen weder sinnvoll noch umsetzbar sind. Es braucht eine EU-weit einheitliche Vorgehensweise und Umsetzung, wie das auch schon in der geltenden EU-Gentechnik-VO der Fall ist.
Der Verbraucher soll die Wahlfreiheit haben können, ob er sich für ein genetisch verändertes Produkt entscheidet oder nicht.
SPÖ
Gerade bei der Gentechnik braucht es volle Transparenz für die Konsument:innen, damit die Wahlfreiheit für oder gegen Lebensmittel, die Gentechnik enthalten, gewahrt bleibt. Hier braucht es klare Regeln für die Konsumenteninformation auf nationaler sowie auf europäischer Ebene.
FPÖ
Wir warnen bereits seit Monaten vor mit Pestiziden belastetem und gentechnisch verändertem Getreide aus der Ukraine. Andere Länder machen es vor und haben den Import bereits verboten, um ihre Konsumenten und ihre Landwirtschaft zu schützen. Als Sofortmaßnahme braucht es eine echte Herkunftskennzeichnung. So können heimische Produkte, die nach den höchsten Standards produziert werden, verlässlich erkannt werden.
GRÜNE
Die Kennzeichnung und damit Nachverfolgbarkeit von Produkten, die mit Gentechnik erzeugt wurden, muss für Konsument:innen und alle Teilnehmer:innen der Wertschöpfungskette klar ersichtlich sein.
NEOS
NGT-Pflanzen der Kategorie 1, die mit natürlich vorkommenden oder konventionell gezüchteten Pflanzen vergleichbar sind, unterliegen nicht den Kennzeichnungsvorschriften des GVO-Rahmens. Sie werden in gleicher Weise gekennzeichnet wie konventionelle Pflanzen, da die Mutationen auch auf natürliche Weise oder per konventioneller Züchtung erreicht werden können. Die Pflanzen sind durch solche Mutationen bspw. weniger anfällig für Schädlinge oder robuster gegen Trockenheit. Der Aufwand einer Kennzeichnung und einer Rückverfolgung und die daraus resultierende Diskriminierung gegenüber „konventionellen“ Produkten wäre nur dann gerechtfertigt, wenn es hier tatsächlich strukturelle Unterschiede gäbe, die NGT Produkte von „konventionellen“ Produkten unterscheidet.
Möchte man trotzdem sicher gehen, dass Pflanzen gentechnikfrei sind, kann auf Bioprodukte bzw. auf ökologische Produkte zurückgegriffen werden, da der Biosektor weiterhin gentechnikfrei bleiben soll.
2
Sollen im zukünftigen EU-Gentechnikrecht auch für NGT-Pflanzen geeignete Maßnahmen auf EU-Ebene vorgegeben werden (wie Standortregister, Anbauabstände, Reinigungsauflagen), die die Koexistenz und damit die Wahlfreiheit sichern?
ÖVP
Die Europäische Kommission ist gefordert, eine technisch und wirtschaftliche umsetzbare Lösung zur Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit und der Wahlfreiheit zu finden. Ein wichtiger Punkt ist, dass biologische Produkte im machbaren Bereich weiterhin frei von genetisch veränderten Organismen bleiben können sollen, wobei es auch für den Bio-Sektor in der EU eine einheitliche Strategie braucht – auch diese ist noch in Diskussion.
SPÖ
Das zukünftige EU-Gentechnikrecht – auch für NGT-Pflanzen – muss die Koexistenz durch begleitende Maßnahmen wie Standortregister, Anbauabstände und Reinigungsauflagen sicherstellen, um die Kontaminierung konventioneller Pflanzen auszuschließen und auch, um Veränderungen in der Umwelt im Bereich des NGT-Anbaus feststellen zu können.
FPÖ
GRÜNE
Das ist gerade für Österreich, welches den EU-weit höchsten Anteil an Bio-Anbaufläche hat, sehr wichtig. Denn die Bio-Landwirtschaft will und soll weiterhin gentechnikfrei wirtschaften können. Dafür müssen auch von staatlicher Seite die Voraussetzungen gewährleistet sein.
NEOS
Hier muss erwähnt werden, dass die Koexistenz am Feld nur bedingt möglich ist, weil der NGT Eintrag in konventionelle Züchtungen nur schwer bis gar nicht nachweisbar ist. Da NGT1 Pflanzen auch durch natürliche Züchtung entstehen könnten, können sie konventionelle Pflanzen auch nicht „fremdkontaminieren“, oder zumindest kann dies nicht nachgewiesen werden.
3
Sollen alle NGT-Pflanzen entsprechend dem EU-Vorsorgeprinzip einer umfassenden Risikoprüfung über die potentiellen Auswirkungen auf Gesundheit von Mensch und Tier bzw. auf die Umwelt unterzogen werden?
ÖVP
Die GVO-Rechtsvorschriften der EU zählen zu den strengsten der Welt – unter anderem was Zulassungsverfahren angeht. Für Pflanzen mit nachweisbaren Veränderungen im Erbgut sollen diese GVO-Regelungen laut dem Vorschlag der EU-Kommission größtenteils weiterhin gelten. Lediglich für Pflanzen, die als gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen gelten, würden erleichterte Verfahren zur Anwendung kommen. Das Vorsorgeprinzip bleibt durch diesen Vorschlag zunächst gewahrt, allerdings beobachten wir die weiteren Entwicklungen.
SPÖ
Die EU muss das Vorsorgeprinzip ernst nehmen. In diesem Fall heißt das ganz klar, dass wir eine umfassende Risikobewertung brauchen, weil die Komplexität und Interaktion von NGT mit unseren Ökosystemen noch nicht abschätzbar sind. Hier geht es um mögliche Schäden an Ökosystemen, biologischer Vielfalt, und somit auch Auswirkungen für unsere Gesundheit. Wir dürfen uns hier nicht auf die Nachhaltigkeitsversprechen der Anbieter verlassen.
FPÖ
GRÜNE
Wir fordern die weitere Einhaltung des Vorsorgeprinzips und damit die Gewährleistung einer umfassenden Risikoprüfung bzgl. Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen auch für NGT-Pflanzen.
NEOS
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam zu dem Schluss, dass hinsichtlich der Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt keine besonderen Gefahren im Zusammenhang mit der gezielten Mutagenese oder Cisgenese bestehen – also bei NGT 1. Auch hier gilt deshalb wie bei der Kennzeichnungspflicht, dass nur NGT-Pflanzen, die auch in der Natur oder konventionell gezüchtet vorkommen könnten, „nur“ einem Prüfverfahren anhand der im Vorschlag festgelegten Kriterien durchlaufen müssen. NGT-Pflanzen, die diese Kriterien erfüllen, werden wie konventionelle Pflanzen behandelt und sind daher von den Anforderungen der GVO-Rechtsvorschriften ausgenommen.
NGT2 bedürfen einem Zulassungsverfahren mit zusätzlicher Risikobewertung, wobei im EU-Parlament betont wurde, dass das Vorsorgeprinzip dringend beachtet werden muss.
4
Soll für die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit weiterhin ein Nachweisverfahren eine Zulassungsvoraussetzung für NGT-Pflanzen sein?
ÖVP
Die Europäische Kommission ist gefordert, eine machbare Lösung zur Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit und der Wahlfreiheit zu finden.
SPÖ
Ja, ein Nachweisverfahren sollte weiterhin eine Zulassungsvoraussetzung für NGT-Pflanzen sein, um die Rückverfolgbarkeit und Sicherheit der Verwendung dieser Pflanzen zu gewährleisten. Durch ein solches Verfahren können mögliche Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit minimiert werden. Zudem lassen sich nur durch eine genaue Identifizierung und Rückverfolgbarkeit auch mögliche Rückrufaktionen und gegebenenfalls Anbauverbote im Falle von unerwünschten Ereignissen effektiv durchführen.
FPÖ
GRÜNE
Eine Nachweismethode ist etwa zur Kontrolle der Einhaltung der Kennzeichnungsverpflichtung unerlässlich.
NEOS
Die Wahlfreiheit der Konsumenten und Landwirte muss selbstverständlich auch zukünftig sichergestellt werden. Für alle NGT Pflanzen der Kategorie 2, die nicht auch in der Natur oder konventionell gezüchtet vorkommen könnten, gelten weiterhin die GVO Rechtsvorschriften, was bedeutet, dass sie immer noch einer Risikobewertung unterliegen und nur nach einem Zulassungsverfahren auf den Markt gebracht werden können. Wie oben beschrieben, unterliegen NGT der Kategorie 1 einem Prüfverfahren, ob sie als gleichwertig zu konventionellen Züchtungen zu bewerten sind.
5
Sollen Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, nationale Anbauverbote oder Einschränkungen für NGT-Pflanzen festzulegen?
ÖVP
Europaweit einheitliche Regelungen im Warenverkehr von agrarischen Rohstoffen und Lebensmitteln sind unverzichtbar, auch der Handel mit Drittstaaten kann nicht aus einer nationalen Perspektive betrachtet werden, daher gibt es eine Kombination aus europäischem Rahmen und nationalen Politikinstrumenten der Förderung, um Bäuerinnen und Bauern faire Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen. Letztendlich entscheidet der Verbraucher über den Markterfolg von Bioprodukten und GVO-freien Erzeugnissen.
SPÖ
Nationale Anbauverbote oder Einschränkungen für NGT-Pflanzen geben den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, ihre spezifischen Umwelt- und Gesundheitsschutzbedenken zu berücksichtigen und Gesetze und Vorschriften zu erlassen, die den Bedürfnissen und Werten ihrer Bürger:innen entsprechen. Es ist wichtig, dass die Regierungen die Souveränität behalten, um darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen bestimmte NGT-Pflanzen in ihrem Land angebaut werden dürfen. Dies gilt umso mehr, sollten Risikoprüfung und Kennzeichnung bis zum Endprodukt und somit die Rückverfolgbarkeit fallen.
FPÖ
Die heimischen Konsumenten müssen sich darauf verlassen können, dass österreichische Produkte höchsten Ansprüchen genügen und frei von Gentechnik sind.
GRÜNE
Gerade für die österreichische Landwirtschaft, die Vorreiterin bei der Bio-Landwirtschaft und beim gentechnikfreien Anbau ist, ist eine „Opt-Out“ Option auf nationaler Ebene unbedingt weiter notwendig.
NEOS
Wir NEOS haben uns dafür ausgesprochen, dass jene Formen der grünen Gentechnik, die ganz neue Wege beschreiten – sogenannte NGT2 – auch künftig von den einzelnen Mitgliedsstaaten selbst verboten werden können.
6
Sollte der Gesetzgebungsprozess für NGT ausgesetzt werden, um zunächst die Patentierung von konventionell gezüchteten und NGT-Pflanzen rechtssicher auszuschließen?
ÖVP
Unserer Meinung nach ist es nachvollziehbar, dass die bereits 20 Jahre alte EU-Verordnung überarbeitet wird und auf den neusten Stand der Wissenschaft und der Realität in Forschung und Wirtschaft gebracht wird so wieder Erhalt und die Förderung der Biolandwirtschaft, gentechnikfrei erzeugter Produktionen und kleiner und mittelständischer heimischer Züchtungsunternehmen der Zugang zum internationalen Züchtungsfortschritt national weiterhin gesichert werden soll.
SPÖ
Die SPÖ spricht sich dafür aus, dass entsprechend konventionellen Züchtungen eine Regelung geschaffen wird, nach der Produkte der NGT nicht patentierbar sind. Nur so können Abhängigkeiten reduziert und Lizenzgebühren für Saatgut sowie geerntete und verarbeitete Produkte vermieden werden. Zudem sind Patente auf Saatgut eine Bedrohung für die künftige Ernährungssicherheit. Sie schränken nicht nur die Wahlfreiheit der Konsument:innen und Landwirt:innen ein, sondern könnten auch zu einer Erhöhung der Lebensmittelpreise führen, da sie eine Privatisierung und Kontrolle durch Agrarkonzerne für den Lebensmittelsektor bedeuten.
FPÖ
Es braucht eine adaptierte Rechtgrundlage, um einen strukturellen Missbrauch des Patentrechts hintanzuhalten.
GRÜNE
Die Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen würde bei deren massiv erleichterten Zulassung zu einer Patentflut führen und die Abhängigkeit der Bäuer:innen von der Agrarindustrie massiv erhöhen. Selbst wenn im NGT-Gesetzesvorschlag stünde, dass NGT-Pflanzen nicht patentierbar sein sollen, wäre das keine Lösung. Denn die Patentierbarkeit ist in der EU-Biopatentrichtlinie und im Europäischen Patentübereinkommen (einem zwischenstaatlichen Vertrag) geregelt. Diese müssen aus unserer Sicht geändert werden, um Schlupflöcher für Patente auf konventionell gezüchtete Tiere und Pflanzen zu schließen. In dieser Hinsicht waren wir Vorreiter in Europa und haben die Schlupflöcher bereits 2023 im österreichischen Patentgesetz geschlossen – jetzt muss auf europäischer Ebene nachgezogen werden. Bezüglich NGT-Pflanzen ist ein Ausschluss von der Patentierbarkeit jedenfalls notwendig, bevor es Änderungen in der Zulassung gibt.
NEOS
Die neuen NGT Regelungen dürfen keineswegs dazu führen, dass Landwirte in eine neue Abhängigkeit einiger weniger Chemie- und Agroindustriekonzerne geraten. Es muss weiterhin möglich sein, konventionelles Saatgut durch klassische Zuchtverfahren zu erzeugen und dieses am Saatgutmarkt anzubieten, ohne durch potentiell weitreichende Patentrechtsklagen daran gehindert zu werden. Hier bedarf es absolute Rechtssicherheit für unsere Landwirte. Diese Position wurde auf EU-Ebene auch deutlich unterstützt.
7
Sollen die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, als auch der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und ihre Nachfolger:innen sicherstellen, dass Österreich alle Möglichkeiten als EU-Mitgliedsstaat ausschöpft, damit die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für Gentechnik auch weiterhin für mit neuen genomischen Techniken gewonnen Pflanzen und die aus ihnen gewonnen Lebens- und Futtermittel gelten? Würden Sie, bzw. Ihr Klub einer diesbezüglichen Stellungnahme des Ständigen EU-Unterausschusses gem. Art. 23e B-VG (bindende Stellungnahme) zustimmen?
ÖVP
Europaweit einheitliche Regelungen bei Anbau & Kennzeichnung von NGTs sind die Basis des gemeinsamen Wirtschaftsraumes in der EU, um Bäuerinnen und Bauern faire Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen. Könnte Österreich keine Bioprodukte in den EU-Raum exportieren, dann würde dies zuallererst die Biolandwirtschaft selbst negativ betreffen. Die Vor- oder Nachteile von NGT-Erzeugnissen sollen die Fachleute und Nutzer bewerten, das soll objektiv und nach dem Vorsichtsprinzip in Fachgremien laufen. Dass manche Anwendungenvon NGT vielversprechende Aussichten haben, heißt auch, dass sie zuerst auf ihre Risiken und ihren Nutzen geprüft werden sollen. Es gab im Übrigen bisher schon eine bindende Stellungnahme des Bundesrats, sie kann in manchen Verhandlungsphasen aber auch dazu führen, dass Österreich sich damit komplett aus einer fachlichen oder politisch mitbestimmenden Diskussion herausnimmt, weil der jeweilige Vertreter gar nicht befugt sein könnte, mitzudiskutieren.
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
Wir befürworten die Beibehaltung der bestehenden Regeln für Gentechnik und die Neue Gentechnik und setzen uns auf allen Ebenen dafür ein. Bereits am 7.11.2023 wurde eine bindende Stellungnahme im EU-Ausschuss des Bundesrats angenommen, die die Regierung dazu verpflichtet, sich für die Beibehaltung des Opt-Out, die Kennzeichnung und Beachtung des Vorsorgeprinzips einzusetzen.
Es muss natürlich möglich sein, gesetzliche Bestimmungen nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen im Rahmen der oben genannten Prinzipien zu verändern, derzeit sehen wir die Notwendigkeit dazu bei Neuer Gentechnik nicht.
NEOS
Für NEOS war bei unserer Entscheidung zentral, dass die Tür offen bleibt für einen wissenschaftlich fundierten Zugang zu grüner Gentechnik. Dies bietet mehr Sicherheit und Nachhaltigkeit bei Ernten, insbesondere in Zeiten des Klimawandels. Wir stehen zu einem wissenschaftsbasierten Ansatz und daher auch hinter unserer Entscheidung zum Gesetz über grüne Gentechnik, das auch von der Wissenschaft begrüßt wurde. Gleichzeitig haben wir NEOS uns dafür ausgesprochen, dass Formen der grünen Gentechnik, die ganz neue Wege beschreiten – sogenannte NGT-2 – auch künftig von den einzelnen Mitgliedsstaaten selbst verboten werden können. Für uns ist wichtig, dass heimische Landwirtinnen und -wirte, die sich für biologischen Anbau entschieden haben, diesen Weg weitergehen können. Dazu bedarf es Diskussionen und Lösungen, an denen Wissenschaft und Forschung ebenso beteiligt sind wie die Politik.
8
Sollen die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, als auch der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und ihre Nachfolger:innen sicherstellen, dass Österreich alle Möglichkeiten als EU-Mitgliedsstaat ausschöpft, um sicherzustellen, dass auch in Bezug auf Pflanzen und Produkte aus NGT1 …
ÖVP
Die angeführten Punkte entsprechen der bisherigen Linie der Bundesregierung, daher sollen sie auch Bestandteil des nächsten Regierungsprogramms sein.
SPÖ
Die SPÖ setzt sich seit der Entscheidung des EuGH, dass die neue NGT wie die „alte NGT“ zu behandeln ist, intensiv dafür ein, dass das Vorsorgeprinzip auch bei einer möglichen speziellen Regelung für Pflanzen, die mit Methoden der neuen NGT gezüchtet wurden, gelten muss. Risikoabschätzung, Nachverfolgbarkeit und Kennzeichnung, um eine Wahlfreiheit für die Konsument:innen zu gewährleisten, müssen gesichert sein.
FPÖ
GRÜNE
Zusätzlich zu den genannten wollen wir auch die nationale Opt-Out Möglichkeit für den Anbau weiterhin gesetzlich verankert wissen.
NEOS
… die Rückverfolgbarkeit gesetzlich verankert ist?
… die Kennzeichnung bis hin zum Endkonsumierenden sichergestellt ist?
… die Wahlfreiheit für Landwirtschaft, Handel und Konsumierende bestehen bleibt?
… das Vorsorgeprinzip eingehalten und damit weiterhin eine wissenschaftliche Risikobewertung durchgeführt wird?
… verbindliche, europaweit einheitliche Koexistenzmaßnahmen wie Abstandsregelungen und Mitteilungsverpflichtungen gegenüber den Nachbarn in der Landwirtschaft festgelegt werden?