„Genetischer Fingerabdruck“: Neuer Ansatz zum Nachweis Neuer Gentechnik

Ein EU-gefördertes Forschungsprojekt zeigt: Auch mit den modernen Methoden der Neuen Gentechnik veränderte Pflanzen können nachweisbar bleiben – wenn die richtigen Daten zugänglich sind. Das Ergebnis der Anfang September vorgestellten Studie ist ein wichtiger Fortschritt in der Entwicklung von Nachweisverfahren bei Pflanzen aus den Verfahren der Neuen Gentechnik (NGT).

Das belgische Institut Sciensano hat im Rahmen des EU-Forschungsprojekts DARWIN eine innovative Methode entwickelt, die auf dem sogenannten genetischen Fingerabdruck basiert. Dabei werden Einzelbasen-Unterschiede (SNVs) im Erbgut analysiert, um spezifische Signaturen zu identifizieren, die eine gentechnisch veränderte Pflanze eindeutig kennzeichnen.

Anhand eines Beispielprojekts mit einer CRISPR-bearbeiteten Reissorte, bei der nur eine einzige Base verändert wurde, konnten die Forschenden zeigen, dass zusätzliche genetische Marker in der Pflanze einen unverwechselbaren „Fingerabdruck“ ergeben. Damit wäre prinzipiell auch bei punktuellen Eingriffen ein Nachweis im Labor möglich.

Allerdings betonen die Forschenden, dass diese Methode nur dann breit anwendbar ist, wenn Entwicklerunternehmen grundlegende Informationen zu ihren gentechnischen Veränderungen und zu den entsprechenden Pflanzensorten offenlegen. Ohne diese Daten sei ein gezielter Nachweis neuer GVOs nicht möglich.

Europäische Labore fordern Transparenz und Datenoffenlegung

In einem offenen Brief fordern daher zwölf europäische Labore, dass die geplante EU-Regelung für Neue Gentechnik (NGT) eine verbindliche Offenlegungspflicht für Entwickler vorsieht – einschließlich Referenzmaterial und Nachweismethoden. Damit könne die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Pflanzen sichergestellt werden.

Derzeit findet sich diese Forderung nicht rechtssicher in den Vorschlägen wieder. Der EU-Kommissionsvorschlag will sogar auf die Verpflichtung zur Transparenz weitestgehend verzichten – mit gravierenden Folgen für die Kontrolle und Wahlfreiheit entlang der gesamten Lebensmittelkette.

Die neuen Erkenntnisse zeigen klar: Technisch ist der Nachweis möglich – politisch darf er nicht verhindert werden.

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