Produktions-Standard

Als Produktionsstandard für Lebensmittel Ohne Gentechnik gilt die Richtlinie zur Definition der „Gentechnik-freien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung im Österreichischen Lebensmittel-Codex. Die Richtlinie wurde erstmals im Frühjahr 1998 veröffentlicht und seither mehrfach novelliert. Die aktuell gültige Version ist seit 21. Dezember 2017 in Kraft.

Vorgaben für die Gentechnik-freie Produktion

Die Codex-Richtlinie bzw. das auf dem Produkt abgebildete Kontrollzeichen „Ohne Gentechnik hergestellt“ stellen sicher, dass

  • Lebensmittel weder aus gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) bestehen, noch diese enthalten;
  • auch Futtermittel für die Herstellung tierischer Produkte weder aus GVOs bestehen, noch diese enthalten;
  • bei der Lebensmittel- und Futtermittelherstellung ebenso wie bei der Produktion all ihrer Zusatzstoffe (z. B. Vitamine, Enzyme, Aromastoffe) keine gentechnischen Verfahren eingesetzt werden;
  • auch Saatgut, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Bodenverbesserer diesen Anforderungen entsprechen;
  • bei der Fütterung von Tieren entsprechende Übergangszeiten eingehalten werden, bevor die Produkte (Fleisch, Eier, Milch) als „Ohne Gentechnik hergestellt“ ausgelobt werden dürfen;
  • einheitliche und klare Vorgaben für die Kontrolle und die Kennzeichnung von Gentechnik-frei erzeugten Lebensmitteln gelten.
Ausnahmeregelungen

Bei Zutaten wie Lebensmittelzusatzstoffen, Verarbeitungshilfsstoffen, Aromen, Enzymen und Vitaminen können – analog zur EU-Bio-Verordnung – Ausnahmeregelungen beschlossen werden, wenn die Zutaten nachweislich nicht kontinuierlich in Gentechnik-freier Qualität verfügbar sind, aber für die Produktion verwendet werden müssen. Derartige Ausnahmeregelungen kann das für die Gentechnik zuständige Gesundheitsministerium auf Empfehlung der in der Richtlinie definierten Expertengruppe beschließen.

Der jeweils aktuelle Stand der Richtlinie bzw. der gültigen Ausnahmeregelungen wird auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht. https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Lebensmittel-Ernaehrung/Zusatzstoffe,-Aromen,-Enzyme.html