Voraussetzungen zur Vergabe
Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Verwendung des Kontrollzeichens erfüllt sein:
- Einhaltung der Richtlinie zur Definition der „Gentechnik-freien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung im österreichischen Lebensmittel-Codex; auf jeder Stufe der Produktion.
- Einhaltung allfälliger zusätzlicher Regelungen und Produktionsvorgaben durch die ARGE Gentechnik-frei.
- Aktuelles Kontroll-Zertifikat einer formell für Gentechnik-frei Kontrollen akkreditierten Kontrollstelle; Nennung der Kontrollstelle auf dem Etikett – zur besseren Transparenz für Konsument*innen.
- Einhaltung des Leitfadens zur risikobasierten Kontrolle auf Gentechnikfreiheit.
- Abschluss eines Lizenzvertrages mit der ARGE Gentechnik-frei.
- Aufrechte Mitgliedschaft bei der ARGE Gentechnik-frei – die Mitgliedsgebühr umfasst gleichzeitig die Lizenzgebühr für die Verwendung des Zeichens.
- Eintragung in das Produkt-Register der ARGE Gentechnik-frei.
- Einhaltung der in den Statuten festgehaltenen Grundwerte der ARGE Gentechnik-frei, wie:
- Ökologisierung der Landwirtschaft
- Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft
- Transparenz und Offenheit bei der Lebensmittelerzeugung
- Weiterentwicklung & Innovation in der Lebensmittelproduktion
- Erhaltung der bäuerlichen Lebenskultur