Voraussetzungen zur Vergabe

Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Verwendung des Kontrollzeichens erfüllt sein:

  • Einhaltung der Richtlinie zur Definition der „Gentechnik-freien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung im österreichischen Lebensmittel-Codex; auf jeder Stufe der Produktion.
  • Einhaltung allfälliger zusätzlicher Regelungen und Produktionsvorgaben durch die ARGE Gentechnik-frei.
  • Aktuelles Kontroll-Zertifikat einer formell für Gentechnik-frei Kontrollen akkreditierten Kontrollstelle; Nennung der Kontrollstelle auf dem Etikett – zur besseren Transparenz für Konsument*innen.
  • Einhaltung des Leitfadens zur risikobasierten Kontrolle auf Gentechnikfreiheit.
  • Abschluss eines Lizenzvertrages mit der ARGE Gentechnik-frei.
  • Aufrechte Mitgliedschaft bei der ARGE Gentechnik-frei – die Mitgliedsgebühr umfasst gleichzeitig die Lizenzgebühr für die Verwendung des Zeichens.
  • Eintragung in das Produkt-Register der ARGE Gentechnik-frei.
  • Einhaltung der in den Statuten festgehaltenen Grundwerte der ARGE Gentechnik-frei, wie:
    • Ökologisierung der Landwirtschaft
    • Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft
    • Transparenz und Offenheit bei der Lebensmittelerzeugung
    • Weiterentwicklung & Innovation in der Lebensmittelproduktion
    • Erhaltung der bäuerlichen Lebenskultur