Einheitliche Kontrollrichtlinien
Wesentliche Grundlage
für die Durchführung der Kontrollen ist der Leitfaden zur risikobasierten Kontrolle auf Gentechnikfreiheit. Dieser regelt alle Details der Kontrollen, von den Abläufen über die Frequenz in allen Produktionsbereichen bis hin zu den fachlichen Anforderungen an Know-how und Ausbildung der Kontrolleure.
Risikobasierte Kontrolle bedeutet: Landwirtschaftliche Betriebe bzw. Lebensmittelverarbeiter werden je nach Risiko einer möglichen Vermischung zwischen Gentechnik-freien und anderen Produkten von der Kontrollstelle einer bestimmten Risikoklasse zugeteilt. Dabei werden sämtliche Aspekte, wie z.B. Lagerung, verwendete Futtermittel und Futtermittelzutaten, Transport sowie sonstige Produktionszweige im jeweiligen Betrieb) mitberücksichtigt. Die zugeteilte Risikoklasse bestimmt die Häufigkeit und Intensität der Kontrollen.
Auch Sanktionen im Falle von Verstößen gegen die Produktionsvorgaben sind im Detail im Kontrollleitfaden geregelt.