Zulassung & Akkreditierung

Akkreditierung Austria

Kontrollstellen müssen von der zuständigen Behörde (“Akkreditierung Austria“, die offizielle Akkreditierungsstelle im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort / BMDW) akkreditiert und zugelassen sein. Diese Zulassung erfolgt auf Basis des österreichischen Akkreditierungsgesetzes (AkkG) sowie der entsprechenden europäischen Norm ISO/IEC 17065:2012. Im jährlichen Kontrollaudit durch die „Akkreditierung Austria“ wird die Arbeit der zugelassenen Kontrollstellen überprüft und harmonisiert. 


Darüber hinaus müssen Kontrollstellen vom Vorstand der ARGE Gentechnik-frei für die Kontrollen zur Vergabe des Qualitätszeichens „Ohne Gentechnik hergestellt“ zugelassen werden. Die Vorgaben dafür sind in den Zulassungskriterien für Kontrollstellen festgehalten.