Neue EU-Regeln für Neue Gentechnik: Jetzt beginnt die Vorbereitung auf 2028!

Mit der Veröffentlichung der neuen EU-Verordnung zu Pflanzen aus bestimmten Neuen Genomischen Techniken (NGT) ist das seit Jahren laufende Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die EU-Verordnung 2026/1388 wurde am 26. Juni 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, ist am 16. Juli 2026 in Kraft getreten und kommt ab 17. Juli 2028 endgültig zur Anwendung.

Damit beginnt eine zweijährige Übergangsphase, in der die konkreten Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen werden müssen. Gleichzeitig müssen sich Futter- und Lebensmittelwirtschaft, Landwirtschaft sowie die Bio- und „Ohne Gentechnik“-Produktionssysteme auf den neuen Rechtsrahmen vorbereiten und prüfen, in welchen Bereichen bestehende Standards angepasst bzw. erweitert werden müssen.

Zentrale Herausforderung: „Transparenzlücke“ in der Wertschöpfungskette

Die größte Veränderung betrifft die sogenannten NGT-1-Pflanzen. Diese bleiben zwar auch explizit laut Verordnung rechtlich gentechnisch veränderte Pflanzen, werden künftig aber von wesentlichen Anforderungen des bisherigen EU-Gentechnikrechts ausgenommen. Dazu zählen insbesondere die verpflichtende Risikobewertung sowie die durchgängige Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung.

Informationen über den möglichen Einsatz Neuer Gentechnik werden im Wesentlichen auf der Ebene des Saatguts verfügbar sein, müssen aber gemäß der neuen Verordnung entlang der Lebensmittel- und Futtermittelkette grundsätzlich nicht weitergegeben werden.

Damit entsteht eine erhebliche Transparenzlücke. Unternehmen, die weiterhin Lebensmittel ohne den Einsatz Neuer Gentechnik herstellen wollen, können sich künftig nicht mehr allein auf das gesetzliche Rückverfolgbarkeitssystem verlassen. Für Gentechnik-freie Wertschöpfungsketten werden daher unter anderem klare Einkaufsspezifikationen, Lieferantenerklärungen, Dokumentationssysteme, getrennte Warenströme sowie risikobasierte Kontrollen und geeignete Nachweisverfahren gefragt sein.

Nur Bio und „Ohne Gentechnik“ bleiben frei von (Alter und Neuer) Gentechnik

Eine wichtige Botschaft für Konsument:innen und Lebensmittelwirtschaft bleibt unverändert: Der Einsatz Neuer Gentechnik ist in der biologischen Produktion weiterhin ausgeschlossen. Auch die Standards der „Ohne Gentechnik“-Produktion schließen den Einsatz von NGT aus – entsprechende Anpassungen der Richtlinien (z.B. Codex-Richtlinie) sind bereits in Vorbereitung.

Gerade weil die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz für NGT-1-Produkte künftig weitgehend entfällt, werden glaubwürdige und unabhängig kontrollierte Bio- und „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnungssysteme weiter an Bedeutung gewinnen. Nur diese ermöglichen Konsument:innen auch unter dem neuen Rechtsrahmen eine bewusste und sichere Wahl.

„Ohne Gentechnik“-Branche bereitet sich auf 2028 vor

Die kommenden zwei Jahre werden daher entscheidend sein. In enger Abstimmung mit europäischen Partnerorganisationen und dem Bio-Sektor arbeitet die ARGE Gentechnik-frei daran, bestehende Produktions-, Kontroll- und Zertifizierungssysteme an die neuen Herausforderungen anzupassen.

Im Mittelpunkt stehen dabei die Sicherstellung verlässlicher Informationen entlang der Lieferketten, die Weiterentwicklung von Dokumentations- und Kontrollsystemen sowie Fragen der Identifizierung und des Nachweises von NGT-Pflanzen und -Produkten.

Auf europäischer Ebene begleitet die European Non-GMO Industry Association (ENGA) die Ausarbeitung der EU-seitig noch ausstehenden Durchführungs- und delegierten Rechtsakte, EU-Datenbanken und technischen Bestimmungen. Parallel dazu werden gemeinsam mit nationalen „Ohne Gentechnik“-Organisationen und Zertifizierungssystemen Lösungen entwickelt, damit die „Ohne Gentechnik“ Produktion auch nach Anwendung der neuen Verordnung glaubwürdig, praktikabel und wirtschaftlich möglich bleibt.

Strategien für die Anpassung der „Ohne Gentechnik“-Zertifizierung

Erste konkrete Ansätze für die Vorbereitung auf 2028 zeichnen sich bereits ab. Dazu gehören die Überarbeitung bestehender Risikoprofile für Rohstoffe und Herkunftsländer, verbindlichere Einkaufsspezifikationen und Lieferantenerklärungen sowie die Zielsetzung, Kontrollen und Zertifizierung künftig früher in der Wertschöpfungskette anzusetzen – bereits bei Erfassern und Erstverarbeitern. Entscheidend wird sein, verlässliche Informationsketten dort aufzubauen, wo die gesetzliche Rückverfolgbarkeit künftig nicht mehr greift.

Eine wichtige Rolle wird der Zugang zu verlässlichen Informationen über NGT-Pflanzen und ihre genetischen Veränderungen spielen. Entsprechende Datenbanken können künftig dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu bewerten und – soweit geeignete Informationen verfügbar sind – Identifizierungs- und Nachweisstrategien zu entwickeln. Bereits jetzt wird an mehreren derartigen Datenbankprojekten gearbeitet.

Große Fortschritte bei Nachweismethoden für NGT!

Aktuelle Forschungsansätze zeigen, dass auch bei genom-editierten NGT-Pflanzen eine eindeutige Identifizierung grundsätzlich möglich ist, etwa mithilfe spezifischer genetischer „Fingerprints“ und moderner Sequenzierungsverfahren. Damit wird das in den letzten Jahren immer wiederkehrende Narrativ, NGTs könnten nicht nachgewiesen werden, Schritt für Schritt widerlegt.

Die kommenden zwei Jahre müssen daher genutzt werden, um solche Ansätze weiterzuentwickeln und in praktikable Kontroll- und Zertifizierungssysteme zu übersetzen. Auch unter dem neuen Rechtsrahmen werden wir robuste „Ohne Gentechnik“- Wertschöpfungsketten gewährleisten können und damit Transparenz und Wahlfreiheit langfristig absichern.

Die neue Verordnung verändert den gesetzlichen Rahmen grundlegend. Sie ändert aber nichts an der Nachfrage der Konsument:innen nach Transparenz, Wahlfreiheit und Lebensmitteln, die ohne den Einsatz von Gentechnik hergestellt werden.

Foto: Demonstration
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Bildtext: Landwirt:innen und Ko0nsument:innen demonstrieren am Tag der Abstimmung vor dem Europaparlament, hier mit Maria Noichl, MdEP (S&D)