Rechtsstellungnahme: „Ohne Gentechnik hergestellt“ entspricht den Vorgaben der „EmpCo-Richtlinie“

Mit der ab 27. Sept. 2026 in Kraft tretenden „EmpCo-Richtlinie“ zur Regelung der Qualitätsanforderungen an umweltbezogene Gütesiegel will die EU „Greenwashing“ und die Irreführung von Konsument:innen mit falschen Umweltaussagen verhindern. Eine aktuelle Rechtsstellungnahme bestätigt: Das Qualitätszeichen „Ohne Gentechnik hergestellt“ entspricht den EmpCo-Vorgaben bereits jetzt.

Am 27. März 2024 ist die „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ (EU 2024/825; „Empowering Consumers for the Green Transition“ = EmpCo-Richtlinie) in Kraft getreten und hat damit die bisherige Gesetzgebung für unlautere Geschäftspraktiken (UCP-Richtlinie) um den Aspekt „Verhinderung von Greenwashing“ erweitert. Die EmpCo-Richtline will zukünftig vor allem unklare, ungenaue bzw. unbegründete Öko-Werbeaussagen verhindern und Konsument:innen mehr Sicherheit geben.

Außerdem setzt der neue Rechtsrahmen neue, transparente und klar nachvollziehbare Vorgaben für umweltbezogene Gütesiegel, die sogenannten „Nachhaltigkeitssiegel“. Diese müssen auf Basis von transparenten, für alle einsehbaren und von staatlichen Stellen festgelegten bzw. geprüften Produktionsstandards vergeben werden und von einem Zertifizierungssystem begleitet sein. Die Richtlinie tritt ab 27. Sept. 2026 in Kraft.

Rechtsstellungnahme: „Ohne Gentechnik hergestellt“ ist EmpCo-konform

Eine aktuelle Stellungnahme der u.a. auch Wettbewerbsrecht spezialisierten Wiener Anwaltskanzlei LPA Law Vienna bestätigt explizit: „… es kann jedenfalls gesagt werden, dass das Zeichen ‚Ohne GenTechnik hergestellt‘ den Vorgaben der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (,EmpCo-Richtlinie‘) entspricht.“

Denn, so die Wettbewerbsrechtler im Detail:

  • Der Zugang zur Benutzung des Zeichens ist transparent und nicht-diskriminierend ausgestaltet, die Anforderungen an die Gewerbetreibenden sind auf der Website öffentlich einsehbar.
  • Die Anforderungen an Produktion, Kennzeichnung und Werbung sind im österreichischen Lebensmittelbuch („Codex-Richtlinie“) klar ersichtlich und werden von einer „Expert:innengruppe“ mit einschlägigen Sachverständigen und Interessenträgern laufend geprüft.
  • Für alle Systemteilnehmer bzw. Zertifizierungsstellen gibt es einen öffentlich einsehbaren Sanktionskatalog, nach dem allfällige Verstöße für alle einheitlich geahndet werden.
  • Die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Systems durch Gewerbetreibende unterliegt einem objektiven, vom Wirtschaftsministerium definierten und geprüften Verfahren. Die Einhaltung der Vorgaben muss in klar definierten Frequenzen und regelmäßig durch externe Zertifizierungsstellen durchgeführt werden und unterliegt der Aufsicht der österreichischen Akkreditierungsstelle und der nationalen Lebensmittelbehörde.

Noch ist Österreichs Koalitionsregierung allerdings den entsprechenden Gesetzesentwurf („nationale Umsetzung“) schuldig geblieben – obwohl dieser seit 27. März 2026 fertig sein sollte. Aus Regierungskreisen hört man, ein Abschluss scheitere an den NEOS, die keine derartigen Einschränkungen für Unternehmen wollen…

Aber auch hier sind die Expert:innen von LPA Law Vienna klar:

Die Richtlinie tritt mit 27.9.2026 in Kraft, bedarf aber noch der jeweils nationalen Umsetzung. Aus Österreich liegt noch kein diesbezüglicher Entwurf vor. Theoretisch ergeben sich daraus gewisse Unsicherheiten, da die dann anwendbare Norm noch nicht bekannt ist. Da der nationale Gesetzgeber aber die Richtlinie umzusetzen hat, ist anzunehmen, dass mit größter Wahrscheinlichkeit in dem zu erwartenden österreichischen Gesetz keine strengeren Anforderungen an derartige Zeichen vorgesehen sein werden, sodass die hier für dieses Zeichen im Hinblick auf die Richtlinie gezogene Schlussfolgerungen wohl auch dann Gültigkeit haben werden.“ Exakt diese Vorgangsweise wurde der ARGE Gentechnik-frei im übrigen aus dem zuständigen Wirtschaftsministerium mündlich bestätigt.

Wer seine Lebensmittel als „Ohne Gentechnik hergestellt“ auslobt, kann der „EmpCo-Richtlinie“ also in aller Gelassenheit entgegenblicken!

„Die ARGE Gentechnik-frei begrüßt den zukünftigen Schutz vor irreführender Greenwashing-Werbung“, erklärt Geschäftsführer Florian Faber. „Dass das Qualitätszeichen ‚Ohne Gentechnik hergestellt‘ mit seinen klaren Regeln für Produktion und externe Kontrolle auch unter den neuen Vorschriften problemlos bestehen kann, ist für uns keine Überraschung – sondern vor allem eine erfreuliche Bestätigung unserer bisherigen Arbeit. Damit können Lebensmittelhersteller und -händler auch weiterhin ihre Kund:innen mit dem österreichweit geschätzten Zeichen von der Gentechnik-freien Qualität ihrer Produkte überzeugen“. 

Die Rechtsstellungnahme in voller Länge finden Sie hier.

Foto: Copyright ARGE Gentechnik-frei / Daniel Auer