Schon wieder Verzögerung bei NGT-Entscheidung!
Nachdem der EU-Rat dem Trilogergebnis zur Deregulierung der Neuen Gentechnik am 21. April dieses Jahres zugestimmt hat, ist die im Gesetzgebungsprozess vorgeschriebene 1. Lesung beendet. Jetzt ist wieder das Europaparlament (EP) am Zug. Dort ist Widerstand zu erwarten.
Die Behandlung der Verordnung im Umwelt-Ausschuss (ENVI) wird derzeit für den 15. Juni 2026 erwartet. Eine zuvor erwogene außerordentliche Sitzung dürfte damit vom Tisch sein. Nach der Befassung im Ausschuss kann der Bericht grundsätzlich in einer der folgenden Plenarwochen auf die Tagesordnung des Europaparlaments gesetzt werden. Zeitgleich läuft nach Artikel 294 AEUV die maßgebliche Frist: Drei Monate nach Übermittlung der Ratsposition, also ab dem 21. April, muss das Parlament tätig werden; ohne Abstimmung innerhalb dieser Frist, gegebenenfalls verlängert um einen Monat, gilt die Ratsposition als angenommen.
Und im Europaparlament regt sich Widerstand – kein Wunder, denn von der ursprünglichen Position des EP (pro Kennzeichnung und Rückverfolgung, gegen Patente für NGT) ist im vorliegenden Trilogergebnis genau gar nichts übriggeblieben! Es könnte also noch zu intensiven parlamentarischen Debatten kommen…
Zahlreiche Änderungsanträge im Europaparlament
Zu den anstehenden Beratungen im EP liegen bereits 37 Änderungsanträge von S&D, den Grünen und den Linken vor, die derzeit noch vom Rechtsdienst geprüft werden und insbesondere Patente, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung sowie den Schutz Gentechnik-freier Wertschöpfung adressieren.
Sollte das Europäische Parlament in zweiter Lesung Änderungen beschließen, hat der Rat drei Monate, gegebenenfalls verlängert um einen Monat, um darauf zu reagieren. Billigt er alle Änderungen, ist der Rechtsakt angenommen; billigt er nicht alle Änderungen, wird der Vermittlungsausschuss einberufen. Dieser muss binnen sechs Wochen zusammentreten und hat ab Einberufung wiederum sechs Wochen, gegebenenfalls verlängert um zwei Wochen, um einen gemeinsamen Entwurf zu erzielen.
Kommt keine Einigung zustande, gilt der Rechtsakt als nicht erlassen. Ein substanzielles EP-Amendment kann damit das gesamte Verfahren erneut öffnen und im Fall eines Scheiterns den gesamten Vorschlag zu Fall bringen, nicht nur die einzelne Änderung.
Es bleibt also spannend – noch ist weitgehend unklar, wie die endgültige Verordnung zu NGT aussehen wird.

