Seit 1. Januar hat Polen den EU-Ratsvorsitz

Am 1. Januar hat Polen den halbjährlichen EU-Ratsvorsitz übernommen und unter anderem einen neues Papier zum umstrittenen Deregulierungsvorschlag für Pflanzen und Produkte der Neuen Gentechnik vorgelegt. Die zentralen Fragen Kennzeichnung, Risikoprüfung, Haftung und Koexistenz bleiben darin jedoch ungelöst.

Der neue Vorschlag aus Polen nimmt vor allem den umstrittenen Aspekt der Patentierungen in den Fokus – mutmaßlich mit dem Ziel, dadurch weitere EU-Staaten zu einer Zustimmung zu bewegen und so die nötige qualifizierte Mehrheit für die Gentechnik-Deregulierung zu erreichen. Allerdings ist der Vorschlag nicht geeignet die rechtlichen Probleme zu lösen. Die Patentbestimmungen werden in der EU im wesentlichen durch das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) geregelt. Dieses ist kein EU-Gesetz sondern Völkerrecht und müsste von den 39 Vertragsstaaten geändert werden.