Sind Mängel in der Vorbereitung Ursache für Verzögerung bei der EU-Gentechnik-Neuregulierung?

Laut Insiderberichten verzögert sich der Vorschlag zur EU-Gentechnik-Neuregelung. Statt wie ursprünglich angekündigt am 7. Juni will die EU-Kommission ihren Gesetzesvorschlag wohl erst gegen Ende Juni oder gar noch später vorlegen. Grund dafür könnte EU-interne Kritik und auch der von Österreich initiierte Einsatz zahlreicher Umweltminister:innen sein.

EU-Regulierungskontrolleure sollen Folgenabschätzung bemängelt haben

Ursprünglich wollte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Gentechnik-Neuregelung am 7. Juni 2023 vorlegen. So steht es nach wie vor in ihrem Arbeitsplan. Doch Insidern zufolge hat der EU-Ausschuss für Regulierungskontrolle (Regulatory Scrutiny Board), der die Qualität der Folgenabschätzungen der Kommission überwacht, den Vorschlag und dessen Folgenabschätzung zurück in die Entwurfsphase verwiesen. Grund soll die nicht ausreichende Bewertung der Auswirkungen auf das Verbrauchervertrauen, den Bio-Sektor, die Umwelt und die Gesundheit sein. Deshalb wird eine Verzögerung mindestens bis Ende Juni oder später erwartet.

Gewessler und Rauch warnen vor Risiken der Neuen Gentechnik

Ganz klare Position bezogen haben Umweltministerin Leonore Gewessler und der für Verbraucherschutz zuständige Minister Johannes Rauch: In einem Brief an die für die „Neue Gentechnik“ zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides forderten die beiden Minister:innen Anfang April „eine Sicherheitsprüfung für gentechnisch veränderte Produkte und die Beibehaltung der Kennzeichnungspflicht“.

Eine Abschwächung der aktuell geltenden Zulassungsregelungen für Gentechnik „würde für Verbraucher:innen bedeuten, nicht mehr frei wählen zu können, ob Gentechnik-Produkte auf ihren Tellern landen“. Gewessler und Rauch forderten demnach eine „strikte Regulierung und die Beibehaltung der bewährten, klaren Regeln für den Schutz der Konsument:innen und der Umwelt“. Auch brauche es „weitere Untersuchungen der Auswirkungen auf die Umwelt und den freien Zugang zu Saatgut für die Bäuerinnen und Bauern“. Auch für die sogenannte Neue Gentechnik müssen Zulassung, Risikobewertung und Kennzeichnungspflicht gelten.

Umweltminister:innen mahnten EU-Kommission

Bereits im März 2023 hatten auf Initiative von Umweltministerin Leonore Gewessler die Umweltminister:innen gleich mehrerer EU-Staaten beim EU-Umweltrat in Brüssel eingemahnt, dass verpflichtende Risikobewertung und Kennzeichnung auch weiterhin für neue Gentechnik-Verfahren gelten müssten. So schlossen sich unter anderem Deutschland, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Luxemburg und Zypern den kritischen Worten Gewesslers an.

Die österreichische Haltung ist klar: Auch für die neuen gentechnischen Verfahren müssen die drei Grundpfeiler Vorsorgeprinzip, wissenschaftliche Risikobewertung und Kennzeichnungspflicht gelten. Dies wurde auch so im Regierungsübereinkommen festgehalten„, erklärte Gewessler im EU-Umweltrat. „Das Bestreben der EU-Kommission, die Risikoprüfung für Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken hergestellt sind, abzuschwächen, geht in die falsche Richtung. Neue Verfahren zur Gentechnik durch die Hintertür sind für uns nicht akzeptabel.“