Codex-Richtlinie in Österreich
Als Produktionsstandard für die Herstellung Gentechnik-frei erzeugter Lebensmittel gilt die Richtlinie zur Definition der „Gentechnik-freien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung im Österreichischen Lebensmittel-Codex. Diese wurde – unter wesentlicher Beteiligung der ARGE Gentechnik-frei – erstmals im April 1998 verabschiedet und seither laufend aktualisiert und an die Herausforderungen der Gentechnik-freien Produktion in der Praxis angepasst. Die österreichische Codex-Richtlinie war der erste derartige Produktions- und Kontrollstart weltweit!
Vorgaben für die Gentechnik-freie Produktion
Die in der Codex-Richtlinie definierten strengen Vorgaben für Anbau, Herstellung und Kontrolle ermöglichen den Konsument*innen auch in Zukunft den Kauf von Lebensmitteln ohne Gentechnik:
Die Codex-Richtlinie bzw. das auf dem Produkt abgebildete Kontrollzeichen „Ohne Gentechnik hergestellt“ stellen sicher, dass
- Lebensmittel weder aus gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) bestehen, noch diese enthalten;
- auch Futtermittel für die Herstellung tierischer Produkte weder aus GVOs bestehen, noch diese enthalten;
- bei der Lebensmittel- und Futtermittelherstellung ebenso wie bei der Produktion all ihrer Zusatzstoffe (z. B. Vitamine, Enzyme, Aromastoffe) keine gentechnischen Verfahren eingesetzt werden;
- auch Saatgut, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Bodenverbesserer diesen Anforderungen entsprechen;
- bei der Fütterung von Tieren entsprechende Übergangszeiten eingehalten werden, bevor die Produkte (Fleisch, Eier, Milch) als „Ohne Gentechnik hergestellt“ ausgelobt werden dürfen;
- einheitliche und klare Vorgaben für die Kontrolle und die Kennzeichnung von Gentechnik-frei erzeugten Lebensmitteln gelten.
Ausnahmeregelungen
Bei Zutaten wie Lebensmittelzusatzstoffen, Verarbeitungshilfsstoffen, Aromen, Enzymen und Vitaminen können – analog zur EU-Bio-Verordnung – Ausnahmeregelungen beschlossen werden, wenn die Zutaten nachweislich nicht kontinuierlich in Gentechnik-freier Qualität verfügbar sind, aber für die Produktion verwendet werden müssen.
Der jeweils aktuelle Stand der Richtlinie bzw. der gültigen Ausnahmeregelungen wird auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlicht.