Gesetzliche Regelungen
EU-Gentechnik-Gesetze
Die wesentlichen Fragen in der Gentechnik-Gesetzgebung sind auf EU-Ebene geregelt. Seit April 2004 gilt in der EU das Gesetzgebungspaket über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel, das die Vorgaben für deren Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung regelt.
Die EU hat in drei Rechtsakten Folgendes geregelt:
Die Zulassung (= Genehmigung)
zum versuchsweisen und kommerziellen Anbau von Gentechnik-Pflanzen.
Die Zulassung zum Import von Gentechnik-Pflanzen als Tierfutter oder Lebensmittel sowie zu technischen Zwecken.
Die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln.
Im Mittelpunkt des EU-Gentechnikrechts stehen die Vorsorge für Gesundheit und Umwelt sowie die Wahlfreiheit für Wirtschaftsunternehmen und Konsument*innen. Daher dürfen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nur dann auf den Markt kommen, wenn sie zugelassen wurden. Dies gilt für Saatgut für den Anbau ebenso wie für GVO, die importiert werden, um Futter- und Lebensmittel daraus herzustellen. GVO dürfen nur dann zugelassen werden, wenn sie nachweislich sicher sind und Anbau, Verarbeitung und Verzehr keinen Schaden für die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für die Umwelt verursachen können.
Um die Wahlfreiheit sicherzustellen, müssen Lebensmittel, die GVO enthalten, klar gekennzeichnet werden. Aktuell laufen seitens der EU-Kommission Bestrebungen, die gut bewährte EU-Gesetzgebung für die Verfahren der Neuen Gentechnik zu deregulieren. Die europäischen „Ohne Gentechnik“- bzw. Bio-Verbände und zahlreiche Unternehmen aus Produktion und Handel appellieren vehement an die EU-Kommission, diese Deregulierung zu unterlassen.
Aktuelle Zulassungen:
- In der EU ist der Anbau einer gentechnisch veränderten Mais-Sorte zugelassen: MON810. In Österreich ist der Anbau von MON810 nicht erlaubt.
- In der EU sind derzeit rund 130 verschiedene GVO für den Import zugelassen, insb. GVO im Bereich Soja, Mais und Raps. Der Import von GVO-Produkten ist in Österreich erlaubt – primär wird Soja aus Lateinamerika und den USA für die Futtermittelproduktion importiert.
Nationale Regelungen
Die EU lehnt eine EU-weite Regelung von Kennzeichnungssystemen für Gentechnik-freie Lebensmittel ab und weist diese Aufgabe den Mitgliedsstaaten zu.
Im April 1998 hat Österreich als erstes Land überhaupt eine Regelung zur Produktion und Kontrolle Gentechnik-frei hergestellter Lebensmittel erlassen, und die Voraussetzungen dafür in der Richtlinie zur Definition der „Gentechnik-freien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung im Österreichischen Lebensmittel-Codex verankert.
Nationale Regelungen zur Kennzeichnung Ohne Gentechnik gibt es aktuell in 10 europäischen Staaten sowie in den USA.