Was bedeutet „Ohne Gentechnik hergestellt“?

Hauptanwendungsbereiche für Gentechnik in der Lebensmittelwirtschaft
Direkt im Lebensmittel

Gentechnisch veränderte Pflanzen oder Teile davon landen direkt in Lebensmitteln (z.B. Sojalezithin im Schokoriegel, Maisstärke im Gebäck, Rapsöl in der Margarine etc.).

Bakterien

Gentechnisch veränderte Bakterien produzieren Zutaten, die in Lebens- oder Futtermitteln eingesetzt werden (z.B. Enzyme, Aromen oder Vitamine).

Futtermittel

Der überwiegende Anteil an gentechnisch veränderten Pflanzen (insb. Soja, Mais, Raps) landet im Tierfutter – vor allem in der Schweinemast.

Nur das Zeichen „Ohne Gentechnik hergestellt“ macht sicher

Wirkliche Sicherheit auf Gentechnik-Freiheit geben nur diejenigen Lebensmittel, die strenge Produktionskriterien ohne jeglichen Einsatz von Gentechnik einhalten müssen und laufend kontrolliert werden: Bio-Produkte und Lebensmittel mit dem grünen Kontrollzeichen „Ohne Gentechnik hergestellt“.

Bei Bio-Produkten sind die Produktionsvorgaben in der EU-Bio-Verordnung 2018/848 geregelt. Für Produktion und Kontrolle von konventionellen Lebensmitteln gilt in Österreich die Richtlinie zur Definition der „Gentechnik-freien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung im Österreichischen Lebensmittel-Codex.

Ohne Gentechnik hergestellt

Herausforderung: Neue Gentechnik

Mit den Verfahren der Neuen Gentechnik (Crispr/Cas, Talen etc.) kommen neue Risikofaktoren auf den europäischen Markt. Mit massiver Lobbyarbeit in Brüssel will die Biotech-Industrie die gesetzlichen Regelungen für Produkte aus den Verfahren der Neuen Gentechnik deregulieren und damit signifikant schwächen. Neue Gentechnik könnte damit für Hersteller und Konsument*innen unerkannt in die europäischen Warenströme gelangen.

Gemeinsam mit führenden Unternehmen aus der europäischen Lebensmittelwirtschaft (Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel) arbeiten die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnungsverbände VLOG e.V., ARGE Gentechnik-frei und ENGA (European Non-GMO Industry Association) daran, den Schutz des europäischen Binnenmarktes vor Produkten, die außerhalb Europas mithilfe Neuer Gentechnik hergestellt wurden, sicherzustellen. Kernziel: Dafür muss die EU-Kommission Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit sowie effektive Kontrollen für den Import von Agrargütern aus den Ländern, in denen mit Neuer Gentechnik hergestellte Pflanzen angebaut werden, sicherstellen. Kommission und Mitgliedsstaaten müssen ebenfalls dafür sorgen, dass Nachweisverfahren für mit der Neuen Gentechnik hergestellte Produkte zur Verfügung stehen.