Warum „Ohne Gentechnik hergestellt“?

Konsument*innen und Handel lehnen Gentechnik ab

Nach aktuellem Stand gibt es in weiten Teilen des europäischen Lebensmittelhandels kein einziges Lebensmittel, das gemäß EU-Verordnung zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln (EG 1829/2003 bzw. 1830/2003) als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müsste. Praktisch alle Handelsunternehmen lehnen die Listung kennzeichnungspflichtiger Gentechnik-Produkte strikt ab und halten dies konsequent ein.

Gentechnik: Vor allem in Futtermitteln und Lebensmittelzutaten

Die EU-Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung weist allerdings erhebliche Lücken auf: Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, müssen nicht gekennzeichnet werden. Damit kommt der Löwenanteil gentechnisch veränderter Produkte – Soja, Mais, auch Raps – in Futtermitteln zum Einsatz. In Österreich betrifft dies vor allem die Schweine- und Rindermast.