Verpflichtende Kontrolle

Wesentliche Grundlage für die Kontrollen ist der vom Wirtschaftsministerium verabschiedete Leitfaden zur risikobasierten Kontrolle auf Gentechnikfreiheit (L25). Dieser regelt die Abläufe und die Intensität der Kontrolltätigkeit über die gesamte Produktionskette hinweg und ist Basis für die Akkreditierung der unabhängigen Kontrollstellen.

Verpflichtende Kontrolle

Risikobasierte Kontrolle bedeutet: Alle landwirtschaftlichen Betriebe werden je nach Risiko einer möglichen Vermischung zwischen Gentechnik-freien und anderen Produkten (betrifft u.a. Lagerung, Futtermittel,  Futtermittelzutaten, landwirtschaftliche Gerätschaften und Maschinen) von der Kontrollstelle einer bestimmten Risikoklasse (zwischen 0 – 3) zugeteilt. Die Risikoklasse bestimmt die Häufigkeit der Kontrollen.

Kontrollen sind auf jeder Stufe der Produktion verpflichtend: vom landwirtschaftlichen Betrieb über die Futtermittelproduktion und die Lebensmittelverarbeitung bis zum fertig verpackten Lebensmittel und dem vermarktenden Unternehmen (Supermarkt, bäuerlicher Direktvertrieb etc.).