Einseitiges EU-Konsultationsverfahren zur Neuen Gentechnik
Die EU-Kommission hat die öffentliche Konsultation (Impact Assessment) zur künftigen Gentechnik-Regulierung gestartet. Bis zum 22. Juli 2022 können sich Unternehmen, Stakeholder und Einzelpersonen an der öffentlichen Konsultation zu den „Rechtsvorschriften für Pflanzen, die mit bestimmten Neuen Genomischen Techniken (NGTs) erzeugt wurden“ beteiligen. Die Texte, Fragen und Antwortmöglichkeiten sind allerdings sehr einseitig gefärbt und lassen nur den Schluss zu, dass das Ziel der EU-Kommission eine weitgehende Deregulierung, also eine Aufweichung der bestehenden, bewährten EU-Gesetze für Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln ist. Eine aktive Teilnahme der Unternehmen aus der „Ohne Gentechnik“-Wirtschaft am Konsultationsverfahren ist daher besonders wichtig!